Pfändung hinterlegter Beträge beim Amtsgericht Monierung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lena.Maier94
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#1

12.02.2020, 11:40

Hallo,

ich soll Forderungen, die beim Amtsgericht hinterlegt sind, pfänden. Ich habe da auch einen PfÜB beantragt. Nun kam vom Gericht ein Schreiben zurück mit folgenden Beanstandungen:

"... gem. VertretungsV des Freistaates Bayern erfolgt eine Vertretung in dieser Sache nicht durch das AG Mühldorf am Inn. Ein berichtigter Vordruck... ist einzureichen."

und

"Die Sicherheitsleistung ist nachzuweisen oder eine Rechtskraftbestätigung vorzulegen; ansonsten nur Vollstreckung gem. 720 a ZPO ohne Überweisung."

Wir haben als "Bestätigung" für die Hinterlegungen lediglich einen Antrag des vorherigen Rechtsanwalts unseres ehem. Mandanten.

Meine Frage nun: wie sind die beiden Monierungen am Besten zu beheben? Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke schon mal, LG Lena
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Anahid
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#2

12.02.2020, 12:54

Wieso Pfändung? Euer Mandant hat hinterlegt. Zu wessen Gunsten?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lena.Maier94
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#3

12.02.2020, 14:13

Wir pfänden in eigener Sache unser Honorar gegen den Mandanten :)
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#4

12.02.2020, 14:16

Okay, dann nochmals die Frage: Aus welchem Grund wurde hinterlegt?
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#5

12.02.2020, 14:35

Es wurde nach der Scheidung unseres Mandaten das Anwesen zwangsversteigert und die Erlöse zugunsten der Gütergemeinschaft unseres Mandanten und seiner Ex-Frau hinterlegt. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung haben wir ihn dann erstmals vertreten, wir haben beantragt dass die Ex-Frau der Auszahlung der hinterlegten Beträge zustimmt. Die Parteien haben sich bis zu unserer Mandatsniederlegung nicht geeinigt, weshalb wir nicht genau wissen ob die Beträge noch hinterlegt sind oder nicht. Deswegen der Pfändungsversuch. Ich hoffe die Erklärung ist einigermaßen verständlich :D
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#6

12.02.2020, 15:03

Danke.

Also zunächst: Gemäß der VertrV, dort § 6, wird der Freistaat Bayern als Drittschuldner durch die Landesjustizkasse Bamberg vertreten. Insoweit ist bei Dir der falsche Drittschuldner im PfüB.

Ferner scheint Euer Titel, aus dem Ihr vollstreckt, nur vorläufig vollstreckbar zu sein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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