Grundbuchauszug anfordern!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kordu

#11

11.09.2007, 12:19

Sicher wollen wir Dir das erzählen! :mrgreen:
Bob

#12

11.09.2007, 12:27

Nessi hat geschrieben:Wollt ihr mir jetzt wirklich erzählen dass sich natürlich alle Büros daran halten?? Und wenn ihr mal einen Grundbuchauszug haben müsst, meinetwegen euer Chef für einen guten Bekannten oder so, dass er den fertigen wird??
Abgesehen davon, dass das eigentlich auch nicht vorkommen sollte :P , besteht schon ein Unterschied dazwischen ob ich für jemanden aus seinem eigenen Grundbuch einen Auszug einhole oder aus dem Grundbuch eines Dritten.
Jara
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#13

11.09.2007, 16:30

Also ich wundere mich nur, dass es teils so unterschiedlich gehandhabt wird! Wir haben regelmäßig Probleme ohne Titel an Grundbuchauszüge zu kommen, aber das klappt auch sehr oft.

Mit Titel haben wir auch schon einige Male Auszüge bekommen, auch wenn Schuldner "Meyer" heißt und ein "Herr XY" Grundbesitzer ist.
Es ergab sich dann schon öfter aus den Unterlagen, dass unser "Meyer" ein geb. "XY" ist etc. pp.

Ich wollte es nur mal geklärt wissen, weil ich jetzt Mandantin informieren wollte, dass es in Ordnung ist, da KEIN berechtigtes Interesse vorliegt oder eben nochmal an das Grundbuchamt schreiben würde, dass wir ja einen Titel haben und bitte ein Grundbuchauszug an uns übersandt werden soll.

mmmhhh, also es gibt unterschiedliche Meinungen? Dann guck ich mal was ich mache, vielen Dank!

Übrigens: Wir sind mit keinem Notariat "befreundet" ;-)
Kordu

#14

11.09.2007, 17:34

Übrigens: Wir sind mit keinem Notariat "befreundet"
Nun: das macht die Sache einfach; sie reduziert sich nämlich auf die Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt oder nicht.

Und das wird - wie Du schon richtig festgestellt hast - von verschiedenen GB-Ämtern unterschiedlich gehandhabt.
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#15

11.09.2007, 19:08

Nessi hat geschrieben:....nicht fertigen wird??

Sollte das heißen, sorry!!!
warum änderst du deinen beitrag dann nicht?

ich denke es wird kein Interesse vorliegen, da du nicht einfach irgendeinen GBA anfodern kannst, nur weil der EIgentümer mit deinem Schuldner verwandt ist

in Hamburg sind sie ganz frech mit ihrem INteresse, da sagt das Katasteramt einem nichtmal am TElefon den Eigentümer, wenn man nur ne Adresse hat oder so.. Tss

übrigens sollten wir uns jetzt nicht weiter über das Thema "Notar brauch kein Interesse nachweisen" auslassen, sonst reden wir uns noch in Teufels Küche.. bleiben wir dabei, dass der Notar natürlich auch ein berechtigtes INteresse braucht.. wie jeder das handhabt, ist dem Chef überlassen, ich jedenfalls habe für mich persönlich auch schonmal einen angefordert, weil ich in ein Haus einziehen wollte, aber den Eigentümer nicht wusste
Zuletzt geändert von Pepsi am 11.09.2007, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#16

11.09.2007, 19:15

Revisor, fordere schon mal die Unterlagen von Hagen an.
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#17

11.09.2007, 20:00

Lieber jupp03,

Deine Beiträge sind in letzter Zeit nicht sonderlich qualifiziert! :lol:

Diese Prüfung machen übrigens die richterlichen Notarprüfer.
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#19

11.09.2007, 20:14

muss REvisor seine Antwort jetzt wiederholen?
PS: es fehlte ein entsprechender Smilie (aber ich hab dich schon verstanden)

genau aus dem Grund hatte ich darum gebeten, jetzt nicht weiter auf dieses Thema einzugehen (übrigens bei uns wird das auch nicht geprüft)
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