Vollstreckung Ordnungsgeld
- Adora Belle
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Nein, das sind Ordnungsmittel nach §96 FamFG iVm §890 ZPO. Es wird ein Verstoß gegen die gerichtliche Gewaltschutzanordnung sanktioniert.
- Melanie
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@GV Freudenstein: Vielen lieben Dank. Genau so habe ich es auch verstanden. In der gerichtlichen Androhung ist von Ordnungsgeld die Rede, dann wird es sich wohl nicht um Zwangsgeld handeln, oder? Verstehe ich die Begrifflichkeiten falsch?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink