Vollstreckung Ordnungsgeld
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Eins nach dem anderen. Jetzt musst Du doch erstmal beantragen, dass ein Ordnungsgeld überhaupt festgesetzt wird.
- Melanie
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Wie sieht das dann praktisch aus. Ich beantrage Ordnungsgeldfestsetzung und mit diesem Titel beauftrage ich den GVZ, der dann das Ordnungsgeld einzieht und an mich überweist und ich leite es weiter an die Staatskasse?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
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Nein, Du siehst nix von dem Geld. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt in Deinem Auftrag direkt zu Händen der Staatskasse.
- Adora Belle
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Steht doch schon in #2.
- Soenny
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ordnungsgelder werden nicht von den Parteien vollstreckt. Zuständig ist der Rechtspfleger des erkennenden Gerichtes.
Im vorliegenden Fall dürfte es sich jedoch nicht um Ordnungs- sondern um Zwangsgeld handeln. Das Zwangsgeld wird durch die Partei vollstreckt. Das Zwangsgeld erhält die Staatskasse. Für die Vollstreckung erhält die Partei bei anwaltlicher Vertretung eine Vergütung nach VV 3309 RVG nebst Auslagen.
Im vorliegenden Fall dürfte es sich jedoch nicht um Ordnungs- sondern um Zwangsgeld handeln. Das Zwangsgeld wird durch die Partei vollstreckt. Das Zwangsgeld erhält die Staatskasse. Für die Vollstreckung erhält die Partei bei anwaltlicher Vertretung eine Vergütung nach VV 3309 RVG nebst Auslagen.