Vollstreckung Ordnungsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adora Belle
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#11

18.02.2020, 09:36

Eins nach dem anderen. Jetzt musst Du doch erstmal beantragen, dass ein Ordnungsgeld überhaupt festgesetzt wird.
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Melanie
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#12

18.02.2020, 09:51

Wie sieht das dann praktisch aus. Ich beantrage Ordnungsgeldfestsetzung und mit diesem Titel beauftrage ich den GVZ, der dann das Ordnungsgeld einzieht und an mich überweist und ich leite es weiter an die Staatskasse?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#13

18.02.2020, 10:02

Nein, Du siehst nix von dem Geld. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt in Deinem Auftrag direkt zu Händen der Staatskasse.
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Melanie
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#14

18.02.2020, 10:23

D.h. also, wir (ich) habe die Arbeit und die Kosten (der Mandant!)?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#15

18.02.2020, 10:37

Steht doch schon in #2.
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Soenny
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#16

18.02.2020, 10:48

Melanie deine Mailadresse ist nicht aktuell, bitte aktualisieren :thx
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#17

18.02.2020, 10:51

@ Andora Belle: Danke
@ Soenny: wird erledigt ;-)
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#18

18.02.2020, 10:55

@ Soenny: Wo kann ich die eMail ändern?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#19

18.02.2020, 10:57

@Soenny: erledigt!
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#20

18.02.2020, 15:49

Ordnungsgelder werden nicht von den Parteien vollstreckt. Zuständig ist der Rechtspfleger des erkennenden Gerichtes.

Im vorliegenden Fall dürfte es sich jedoch nicht um Ordnungs- sondern um Zwangsgeld handeln. Das Zwangsgeld wird durch die Partei vollstreckt. Das Zwangsgeld erhält die Staatskasse. Für die Vollstreckung erhält die Partei bei anwaltlicher Vertretung eine Vergütung nach VV 3309 RVG nebst Auslagen.
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