Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lisaeng
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#1

07.02.2020, 13:01

Hallo Ihr lieben,

ich muss ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicken und habe einige Fragen.
Frage 1. Wird der vorläufige Zahlungsverbot nur an der Gerichtsvollzieher bzw. an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle verschickt?
( 1 Original und 2 begl. Abschriften bei 1 SCH 1 DS + Der Antrag auf Erlass des Pfüb wird als Kopie beigefügt + Kopie des Titels??)
Frage 2. Kann ich auch, damit es schneller geht, einen Gerichtsvollzieher direkt beauftragten? (Zuständige GV am Wohnort des SCH)
Frage 3: Muss der Pfüb auch zeitgleich rausgeschickt werden? Oder muss ich darauf warten, dass ich von dem Gerichtsvollzieher eine Bestätigung bekomme, dass der vorläufige Zahlungsverbot zugestellt worden ist.
Ich erinnere mich hier an eine Monatsfrist .
Frage 4: Bekommt man nochmal die 0,3 VG ?

Hoffe, dass ihr nett bleibt.
Ich danke im Voraus für Eure Bemühungen.
188F
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#2

07.02.2020, 15:12

Hallo Lisaeng,

zu Frage 1:
Du kannst jeden GV mit der Zustellung des VZV beauftragen, das VZV wird dann, wenn der Drittschuldner (DS) nicht in seinem Bezirk sitzt, per Post zugestellt.
Du brauchst das Original + 1 begl. Abschrift je DS + 1 begl. Abschrift je Schuldner oder einfach per beA an deinen Lieblingsgerichtsvollzieher (LGV). Hier kommen weder Kopien des Titels und/oder ZV-Unterlagen dazu.

Frage 2:
Ist mit Antwort zu Frage 1 beantwortet.

Frage 3:
Der Pfüb muss nicht zeitgleich ans Gericht geschickt werden, manchmal liegt einem ja auch der Titel noch nicht vor. Das VZV soll nur den Rang sichern. Du musst auch nicht warten, bis Du über die Zustellung des VZV durch den GV informiert wirst. Allerdings liegst Du mit Deiner Erinnerung mit der Monatsfrist richtig. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des VZV muss der Pfüb beim DS zugestellt sein. Du musst also nur dafür sorgen, den Pfüb so rechtzeitig an das Gericht zu schicken, dass das Gericht ihn schnell erlassen und zur Zustellung an den Gerichtsvollzieher weiterleiten kann und der Gerichtsvollzieher den Pfüb dann rechtzeitig zugestellt hat.

Ich gehe in einem solchen Fall hin und weise das Gericht mit dem Pfüb-Antrag darauf hin, dass ein VZV unterwegs oder auch bereits zugestellt ist, dann weiß das Gericht, dass es eilig ist. Meistens klappt es dann auch zügig.

Frage 4:
Du bekommst für das VZV eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG. Diese wird allerdings auf die 0,3 Gebühr für den nachfolgenden Pfüb angerechnet.

So, ich hoffe, Deine Fragen einigermaßen beantwortet zu haben.

Viele Grüße
188F
Lisaeng
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#3

11.02.2020, 10:43

Danke für deine Antwort:)
Lisaeng
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#4

11.02.2020, 11:01

188F hat geschrieben:
07.02.2020, 15:12
Hallo Lisaeng,

zu Frage 1:
Du kannst jeden GV mit der Zustellung des VZV beauftragen, das VZV wird dann, wenn der Drittschuldner (DS) nicht in seinem Bezirk sitzt, per Post zugestellt.
Du brauchst das Original + 1 begl. Abschrift je DS + 1 begl. Abschrift je Schuldner oder einfach per beA an deinen Lieblingsgerichtsvollzieher (LGV). Hier kommen weder Kopien des Titels und/oder ZV-Unterlagen dazu.

Frage 2:
Ist mit Antwort zu Frage 1 beantwortet.

Frage 3:
Der Pfüb muss nicht zeitgleich ans Gericht geschickt werden, manchmal liegt einem ja auch der Titel noch nicht vor. Das VZV soll nur den Rang sichern. Du musst auch nicht warten, bis Du über die Zustellung des VZV durch den GV informiert wirst. Allerdings liegst Du mit Deiner Erinnerung mit der Monatsfrist richtig. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des VZV muss der Pfüb beim DS zugestellt sein. Du musst also nur dafür sorgen, den Pfüb so rechtzeitig an das Gericht zu schicken, dass das Gericht ihn schnell erlassen und zur Zustellung an den Gerichtsvollzieher weiterleiten kann und der Gerichtsvollzieher den Pfüb dann rechtzeitig zugestellt hat.

Ich gehe in einem solchen Fall hin und weise das Gericht mit dem Pfüb-Antrag darauf hin, dass ein VZV unterwegs oder auch bereits zugestellt ist, dann weiß das Gericht, dass es eilig ist. Meistens klappt es dann auch zügig.

Frage 4:
Du bekommst für das VZV eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG. Diese wird allerdings auf die 0,3 Gebühr für den nachfolgenden Pfüb angerechnet.

So, ich hoffe, Deine Fragen einigermaßen beantwortet zu haben.

Viele Grüße
188F

Danke für die Antwort..

Das VZV kommt auf ein weißes Papier ohne Briefkopf ist doch richtig oder?
188F
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#5

11.02.2020, 11:33

Nein, das machen wir immer mit unserem Briefkopf
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