Lohnpfändung / mitgepfändete Verdienstabrechnungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#1

07.02.2020, 10:13

Ich benötige bitte eure Einschätzung:

Es gibt einen Schuldner, bei dessen Arbeitgeber liegen mehrere Gehaltspfändungen vor, eine wird aktuell bedient. Jetzt möchte einer der Gläubiger (der aktuell nicht bedient wird) trotzdem die vollständigen Abrechnungen, die habe er mit gepfändet.

Ich bin der Meinung, da seine Pfändung aktuell noch nicht greift (und das vermutlich auch in den nächsten 20 Jahren nicht passieren wird), greift auch sein Anspruch auf Übersendung der Abrechnungen noch nicht. Zudem wäre es ja auch für den Drittschuldner schon eine Zumutung, wenn eben mehrere - auch unbediente - Pfändungen vorliegen und er dann jedem Gläubiger monatlich die Abrechnungen schicken müsste?

Wie seht ihr das? In der Rechtsprechung bin ich aktuell noch nicht fündig geworden.

Vielen Dank!
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

07.02.2020, 10:27

Wenn mitgepfändet ist, muß der DS dieser Verpflichtung nachkommen. Wie will der Gläubiger denn sonst prüfen, ob ordnungsgemäß abgeführt wird?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

07.02.2020, 10:30

Nur weil derzeit keine Auszahlung an den Gläubiger stattfindet, verliert er mMn nicht das Recht auf Vorlage der Abrechnungen. Nur so kann er z. B. überprüfen ob bereit eine Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichtigen stattfindet. Meiner Meinung nach ist der Gläubiger im Recht.
Bild
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

10.02.2020, 11:06

Das seh ich ganz genauso wie Soenny und sh161. Auch deshalb, weil ich gerade vor das selbe Problem gestellt werde.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten