Ich benötige bitte eure Einschätzung:
Es gibt einen Schuldner, bei dessen Arbeitgeber liegen mehrere Gehaltspfändungen vor, eine wird aktuell bedient. Jetzt möchte einer der Gläubiger (der aktuell nicht bedient wird) trotzdem die vollständigen Abrechnungen, die habe er mit gepfändet.
Ich bin der Meinung, da seine Pfändung aktuell noch nicht greift (und das vermutlich auch in den nächsten 20 Jahren nicht passieren wird), greift auch sein Anspruch auf Übersendung der Abrechnungen noch nicht. Zudem wäre es ja auch für den Drittschuldner schon eine Zumutung, wenn eben mehrere - auch unbediente - Pfändungen vorliegen und er dann jedem Gläubiger monatlich die Abrechnungen schicken müsste?
Wie seht ihr das? In der Rechtsprechung bin ich aktuell noch nicht fündig geworden.
Vielen Dank!
Lohnpfändung / mitgepfändete Verdienstabrechnungen
- Soenny
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Wenn mitgepfändet ist, muß der DS dieser Verpflichtung nachkommen. Wie will der Gläubiger denn sonst prüfen, ob ordnungsgemäß abgeführt wird?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Das seh ich ganz genauso wie Soenny und sh161. Auch deshalb, weil ich gerade vor das selbe Problem gestellt werde.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück