Hallo zusammen,
aus dem Vermögensverzeichnis einer Schuldnerin ist ersichtlich, dass sie (alleinstehend) monatliche Altersrente in Höhe von 1672,49 € bezieht. Laut Vermögensverzeichnis besteht auch schon eine vorrangige Pfändung in Höhe von mtl. 217,99 € (Gesamtforderung 35.000). Laut Pfändungstabelle wären jedoch mindestens 343,99 € pfändbar . Das ist immerhin eine Differenz von 126,00 €. Ich überlege jetzt, ob ich versuche die zu pfänden bei der auszahlenden Rentenstelle. Aber andererseits denke ich, muss es doch einen Grund haben, dass die vorrangige Pfändung lediglich 217,99 € beträgt. Hat da jemand eine Erklärung?
Vielen Dank schon mal.
Pfändung Rente trotz bereits bestehender vorrangiger Pfändung
- anwaltsliebling
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Grüßle
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Vielleicht ist der Selbstbehalt der Dame höher vom Gericht festgesetzt worden, weil sie vielleicht höhere krankheitsbedingte Aufwendungen hat oder so?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- anwaltsliebling
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Hm ... das kann natürlich sein. Hab schon überlegt, ob ich mal beim potentiellen Drittschuldner anrufe oder schriftlich anfragen soll.
Grüßle
- Soenny
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Vielleicht gehen aber auch noch Pflege- und Krankenversicherung runter, dann wird das mit dem jetzt gepfändeten Betrag stimmen
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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