Zwei Titel mit verschiedenen Vornamen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bini Pi
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#1

03.02.2020, 14:33

Hallo!

Ich habe gegen Eheleute gesamtschuldnerisch 2 Vollstreckungsbescheide erwirkt, und dabei habe ich der Ehefrau einen falschen Vornamen gegeben. Nach Einspruch gegen den VB haben wir in der Anspruchsbegründung um Berichtigung des Passivrubrums gebeten, da es sich um einen Schreibfehler handelt und Negative EmA-Auskunft vorgelegt.
Zum Gerichtstermin sind die Beklagten nicht erschienen, so dass das Gericht ein zweites VU erlassen hat mit dem richtigen Vornamen der Ehefrau. Also war unser Vortrag ausreichend und genügend.

Für die eingeleitete ZV ist die GVin nun verwirrt und fragt, ob möglicherweise der VB berichtigt werden müsste?

Ich dachte, wenn aus dem 2. VU in VErbindung mit dem VB ersichtlich ist, wie die Schuldnerin mit Vornamen heißt und auch aus dem KfB, dann wäre das ersichtlich :augenreib

Da die GVin jetzt erstmal 2 Wochen in Urlaub ist, wollte ich ihr das unter Beifügung von dem entsprechenden Schreiben ans Gericht und der EMA-Auskunft, dass die Person mit dem falschen Vornamen nicht unter der Adresse gemeldet ist, kurz erläutern.

Wäre das eventuell ein Zeitverlust, wenn ich doch den VB berichtigen lassen muss?

Was würdet Ihr tun?
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AliceImWunderland
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#2

04.02.2020, 09:57

Wenn du die Parteiidentität durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen kannst, brauchst du den Titel nicht berichtigen zu lassen. Ich würde es aber trotzdem tun, um ein für alle Mal die Verwirrung aus der Welt zu schaffen. Dies führt sonst später immer wieder zu Rückfragen und Zeitverzögerungen. Das kann ärgerlich werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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