Pfändung von Sozialleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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evelyn m.
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#1

30.01.2020, 09:34

Hallo FoReNo's!

Ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe bei einem Drittschuldner die Mietzahlungen, die dieser an den Schuldner leistet, gepfändet. Nachdem der Drittschuldner nicht bezahlt hat, haben weitere Recherchen ergeben, dass er "nur" Sozialleistungen erhält und die Miete vom Jobcenter bezahlt wird.

Kann ich jetzt mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als "Titel" (natürlich verbunden mit dem eigentlichen Titel) eine Pfändung beim Jobcenter veranlassen?
Oder muss das Jobcenter zahlen, wenn ich denen den PfÜb zusende (Machen die bisher nicht)?
Oder muss erst gegen den Drittschuldner tituliert werden, bevor ich dann die Miete pfänden kann? Und wie geht das dann; kann ja nur im Verbund mit dem bereits bestehenden PfÜb geschehen, da die Sozialleistung eigentlich unpfändbar ist?

Bin da leider gerade überfragt, aber vielleicht hat ja jemand schon so eine Erfahrung gemacht...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Coco Lores
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#2

30.01.2020, 09:58

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
evelyn m.
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#3

03.02.2020, 13:34

Liebe Coco Lores,

:thx

Dann muss ich wohl nochmal mit dem jobcenter telefonieren und versuchen, sie zu überzeugen, dass die Zahlungen künftig an uns gehen...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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