Auszahlung pfändbarer Beträge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

23.01.2020, 12:24

Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Unser Mandant hat eine offene Forderung gegenüber seiner Schuldnerin. Wir haben eine Lohnpfändung ausgebracht und erhalten nun nach längerer Zeit pfändbare Beträge vom Arbeitgeber der Schuldnerin überwiesen. Die Anwaltsgebühren und Verfahrenskosten wurden damals durch eine Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten an uns bezahlt.

Muss ich die pfändbaren Beträge zuerst an die Rechtsschutzversicherung auskehren oder bekommt zuerst unser Mandant das Geld?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
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Anahid
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#2

23.01.2020, 12:30

Grundsätzlich bekommt immer erstmal Euer Mandant sein Geld, solange Du auch für den Mandanten vollstreckst und nicht z.B. die Vollstreckung ausschließlich aus einem KFB betreibst und alle Kosten von der RSV gezahlt wurden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
haribo
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#3

24.01.2020, 09:31

Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir vollstrecken wegen der Gesamtforderung.
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