Konto läuft auf Namen des Ehepartners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schindler1
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#1

22.01.2020, 16:22

Hallo zusammen,

habt ihr schon mal ein Konto gepfändet, welches dem Ehepartner gehört und die Gelder auf dieses Konto laufen?
Wäre hier der Ehepartner dann Drittschuldner? Kann ich dieses Konto einfach pfänden? Hat jmd. Erfahrung?

LG
Geiselmann
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#2

22.01.2020, 17:18

Das Konto kann nicht gepfändet werden, aber der Auszahlungsanspruch gegen den Ehegatten.
Drittschuldner ist der Ehegatte.
S. Geiselmann
schindler1
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#3

23.01.2020, 07:56

Guten Morgen,

wie pfände ich das denn? Muss ich das unter Anspruch G begründen? Hast Du hier eine Vorlage.

Vielen Dank
samsara
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#4

23.01.2020, 08:25

Thema gab es schön öfters, u.a. hier => viewtopic.php?f=41&t=82194&p=1948861&hi ... h#p1948861
schindler1
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#5

23.01.2020, 08:44

heißt es tatsächlich:
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen."

"Auszahlungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner."
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icerose
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#6

23.01.2020, 08:49

ja, so heißt das tatsächlich.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
schindler1
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#7

23.01.2020, 10:28

ok, danke Euch. :thx
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