Hallo zusammen,
habt ihr schon mal ein Konto gepfändet, welches dem Ehepartner gehört und die Gelder auf dieses Konto laufen?
Wäre hier der Ehepartner dann Drittschuldner? Kann ich dieses Konto einfach pfänden? Hat jmd. Erfahrung?
LG
Konto läuft auf Namen des Ehepartners
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Das Konto kann nicht gepfändet werden, aber der Auszahlungsanspruch gegen den Ehegatten.
Drittschuldner ist der Ehegatte.
S. Geiselmann
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Guten Morgen,
wie pfände ich das denn? Muss ich das unter Anspruch G begründen? Hast Du hier eine Vorlage.
Vielen Dank
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Thema gab es schön öfters, u.a. hier => viewtopic.php?f=41&t=82194&p=1948861&hi ... h#p1948861
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heißt es tatsächlich:
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen."
"Auszahlungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner."
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen."
"Auszahlungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner."
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ok, danke Euch.