Teilungsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Butterfly_83*
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#1

21.01.2020, 20:49

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Unser Schuldner hat zusammen mit seiner getrennt lebenden Frau ein Haus.
Nun ich soll einen Antrag auf Teilungsversteigerung machen.
Leider habe ich das noch nie gemacht und auch nichts richtiges dazu gefunden.

Meine Chefin meint, dass man nur den Antrag machen braucht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man zuerst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen muss.

Weiß jemand von Euch, wie die richtige Vorgehensweise ist? Braucht man wirklich keinen PfüB?

Hat mir vielleicht jemand eine Vorlage für den Antrag?

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Liebe Grüße
*butterfly_83*
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

22.01.2020, 08:52

*Butterfly_83* hat geschrieben:
21.01.2020, 20:49

Weiß jemand von Euch, wie die richtige Vorgehensweise ist? Braucht man wirklich keinen PfüB?
Wofür denn? Was wolltest du überhaupt pfänden?

Für die Teilungsversteigerung ist nach §181 I ZVG kein Titel erforderlich.
Geiselmann
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#3

22.01.2020, 17:23

Die Eigentümer können den Teilungsversteigerungsantrag ohne Tiitel stellen.
Sie wollen gegen ihren Schuldner vollstrecken.
Sie müssen zuerst dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft pfänden und dann unter Vorlage des aufgestellten Pfüb die Teilungsversteigerung beantragen.
S. Geiselmann
Geiselmann
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#4

22.01.2020, 17:24

Die Eigentümer können den Teilungsversteigerungsantrag ohne Tiitel stellen.
Sie wollen gegen ihren Schuldner vollstrecken.
Sie müssen zuerst dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft pfänden und dann unter Vorlage des aufgestellten Pfüb die Teilungsversteigerung beantragen.
S. Geiselmann
*Butterfly_83*
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#5

23.01.2020, 10:10

Unser Gläubiger ist kein Eigentümer, sondern der Schuldner, daher wäre mein Gedanke auch gewesen, die Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft zu pfänden.

Super, dann habe ich es richtig verstanden- ;-)

Danke für Eure Hilfe, dann bereite ich mal den PfüB vor.
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