Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samsara
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#11
22.01.2020, 09:29
silvester hat geschrieben: ↑22.01.2020, 09:05
Konten von Dritten, an denen der Schuldner verfügungsberechtigt ist, sind dem Gläu-biger mitzuteilen.
Gibt´s hierzu eine Rechtssprechung?
Er benutzt das Geschäftskonto doch nicht privat. Somit ergibt sich für den Gläubiger auch keine Pfändungsmöglichkeit.
Ich bleibe bei meinem nein. Schuldner hat als Privatperson keine Vollmacht für die Geschäftskonten (sofern das so ist).
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silvester
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#12
22.01.2020, 09:38
AG Bayreuth, Beschluss vom 4. Juli 2013 – 7 M 289/13 – DGVZ 2013, 194
Da aber bei Drittauskünften auch die Angabe von Konten, für die der Schuldner lediglich verfügungsberechtigt ist, z.B. vom AG Wedding (Beschluss v. 15.12.2016 – 34 M 8143/16 – DGVZ 2017, 58) und LG Rostock (3. Zivilkammer, Beschluss vom 07.05.2019, 3 T 66/19 (3)) für zulässig erachtet wird, hätte die Angabe in der Vermögensauskunft vom GV eingefordert werden müssen.
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samsara
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#13
22.01.2020, 12:20
Danke. Ich finde es aber trotzdem merkwürdig, wenn Konten angegeben werden müssen, für die der Schuldner privat keine Vollmacht hat.
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Coco Lores
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#14
22.01.2020, 12:43
Der GF darf keine privaten Forderungen vom Konto der GmbH bedienen, da es bei einer GmbH keine Privatkonten gibt.
Ich finde es heutzutage auch ziemlich weltfremd kein eigenes Konto zu haben. Aber nun gut...klingt für mich alles so, als wüsste da jemand genau, wie er zu agieren hat!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!