Wir haben im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens einen Titel gegen den verurteilten Betrüger erwirkt über 10.000 EUR. Die StA hatte Werte bei dem Verurteilten beschlagnahmt i.H.v. 400.000 EUR.
Wie kommt man an die beschlagnahmten Werte? Verwertet die StA?
Adhäsionsverfahren/ Beschlagnahme
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§111l ff StPO bzw. §459h ff StPO. Ich würde einfach mal bei der StA anfragen, wie jetzt weiter verfahren wird.