ZV im InsO-Verfahren aus Unterhaltstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

10.09.2007, 18:27

Nabend,

ich habe einen Unterhaltstitel und soll gegen den SN, der sich im Inso-Verfahren befindet, vollstrecken.

Ich habe hier ein bisschen gelesen und man darf offenbar nur in laufende Bezüge eines SN vollstrecken sprich Gehaltspfändung.

Mein Schuldner ist Inhaber einer Einzelfirma. Darf ich hier auch vollstrecken? Er ist ja nicht Arbeitnehmer.

Unterscheidet sich mein Pfüb von dem "normalen" Antrag? Muß ich etwas beachten?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß und Dank
Kimmy

#2

10.09.2007, 18:31

Hi Bernie, ja Du darfst Dich in Deinem Antrag nicht auf die Tabelle zu 850 c beziehen. Du musst schreiben: "abweichend zur Tabelle des § 850 c ZPO wird als unpfändbarer Betrag bestimmt .....EUR " Und den Betrag trägt dann der Rechtspfleger ein. Außerdem musst Du auch reinschreiben in Deinen Pfändungsantrag, dass Du Unterhaltsgläubiger bist und Du nach 850 d ZPO pfändest.
Kimmy

#3

10.09.2007, 18:34

ja aber jetzt momentchen noch: Wie Einzelfirma?? Insolvenz??? Die bevorrechtigte Pfändung bekommst Du ja nur bei Pfändung von Arbeitsentgelt. Was möchtest Du denn pfänden?
Gast

#4

10.09.2007, 19:30

Nun, ich dachte an das Entgelt für seine Tätigkeit sprich den Gewinn

Ist das überhaupt möglich?
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