Zwangsvollstreckung bei Änderung Firma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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msdiamond
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#1

17.01.2020, 14:24

Hallo alle zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab die Sache eben erst übernommen und seit Jahren keine ZV mehr gemacht:

Also:

Schulder hatte eine Firma (nehme an Einzelfirma keine GmbH oder KG etc.) im MB ist nur der Inhaber ohne diese Firma genannt. Die Firma gibt es jetzt auch nicht mehr. Der Schuldner hat ein neues Unternehmen Name: ..... UG (haftungsbeschränkt).

Wie vollstrecke ich hier am besten? Kann ich einfach in das neue Unternehmen vollstrecken auch wenn im MB nur der Schuldner als Person eingetragen ist?

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und DANKE vorab :wink1
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Laska
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#2

18.01.2020, 11:18

Hallo,

du kannst nicht gegen die Firma vollstrecken, sondern gegen den Schuldner als Privatperson. Die UG haftet ja nicht für die Schulden des jetzigen Geschäftsführers der UG. ;-)
Liebe Grüße

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Anahid
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#3

20.01.2020, 17:56

Du kannst das Geschäftsführergehalt pfänden. Bringt aber in der Regel auch nicht viel bei einer UG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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