Wechsel Gläubigervertreter/Änderung Titel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzenbaer
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#1

16.01.2020, 10:52

Guten Morgen an alle,

ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch. Liegt vielleicht auch daran, dass das heute ein komplett bescheuerter Tag für mich ist.

Wir haben für eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen VB erwirkt. Die WEG ist durch eine Hausverwaltung vertreten. Nun hat sich diese Hausverwaltung geändert, weil diese ihr Geschäft aufgegeben hat. Kann ich jetzt bedenkenlos einen Pfüb mit der neuen Hausverwaltung als Vertreter der WEG erwirken? Oder muss ich den Titel ändern lassen? Ich hab echt ein Brett vorm Kopf :patsch

LG Heike
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icerose
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#2

16.01.2020, 11:34

Den Titel musst du nicht umschreiben lassen. Aber vorsorglich einen Nachweis über den Vertreterwechsel beifügen.

Komm gut durch den Tag. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
spatzenbaer
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#3

16.01.2020, 12:25

Danke für die Antwort.

Manchmal hat man so bestimmte sch... Tage.

LG
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