Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei Errungenschaftsgemeinschaft

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Steve74
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#1

14.01.2020, 15:55

Liebe Foristen,

ich habe folgende Frage:

Ich will auf Grundlage eines Vollstreckungstitels eine Zwangssicherungshypothek auf ein Grundstück eintragen lassen, welches zwei Eheleuten in Errungenschaftsgemeinschaft nach ital. Recht gehört. Ausweislich des mir vorliegenden Vollstreckungstitels sind beide Eheleute Schuldner der Forderung. Meinen entsprechenden Antrag hatte ich mit der Formulierung "...auf der jeweiligen Miteigentumshälfte der Schuldner" versehen. Ich kriege nun eine Monierung des GBA mit der Bitte um "Prüfung und Konkretisierung", da die Schuldner in Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen seien.

Wie lautet denn die richtige "konkretsierte" Formulierung, die das GBA nun von mir verlangt?

Wäre toll, wenn jemand eine Idee hätte.

Ich danke Euch im Voraus.
...
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#2

15.01.2020, 08:40

Steve74 hat geschrieben:
14.01.2020, 15:55
Meinen entsprechenden Antrag hatte ich mit der Formulierung "...auf der jeweiligen Miteigentumshälfte der Schuldner" versehen.
Und da liegt das Problem. Da die Eigentümer in Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen sind, sind jeweilige Miteigentumsanteile nicht existent.

Die Errungenschaftsgemeisnchaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, weshalb nur die Eintragung Zwangssicherungshypothek auf dem gesamten Grundstück in Betracht kommt.

Der Zusatz "...auf der jeweiligen Miteigentumshälfte der Schuldner" hatte einfach weggelassen werden sollen.
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