Ganz genauso hab ich es auch verstanden.Coco Lores hat geschrieben: ↑20.01.2020, 09:33Also ohne jetzt noch mehr Verwirrung zu stiften, verstehe ich das eher so, dass die Rechnung des GV im Ausgangspost nicht die ist, die für den Gläubiger so anfällt, sondern die Rechnung für den Schuldner ist, wenn er zahlen will, denn da sind dann alle Kosten des Verfahrens aufzunehmen.
Der GV müsste doch hier jetzt eine Rechnung schreiben, die an den Gläubiger geht und die zunächst nur die Kosten enthält, die auch tatsächlich bis hier angefallen sind.
Der Ausgangspost lässt aber vermuten, dass diese Rechnung schon dem Gläubiger gestellt wurde. Deshalb frag ich nochmal so blöd.