Hallo Zusammen,
wir haben ein VU erwirkt, in dem die Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes verurteilt wurden, den Zutritt zu den von ihnen bewohnten Mieträumen zum Zwecke der Besichtigung durch den Kläger und einen Makler, unter vorheriger Ankündigung von fünf Werktagen zu dulden. Weiter, wurden sie in dem VU verurteilt, unsere vorgerichtlichen Anwaltskosten zu tragen.
Wir haben den Beklagten (Schreiben per Boten zugestellt) unter Vorankündigung von sieben Tagen einen Termin zur Besichtigung mitgeteilt. Hierauf kam natürlich keine Reaktion.....
Muss ich jetzt einen Antrag nach § 888 ZPO stellen und unsere vorgerichtlichen Gebühren (die ja mit ausgeurteilt wurden) separat in einem ganz normalen ZV-Auftrag vollstrecken, oder wie läuft das?
Ich habe keine Ahnung....
Freue mich auf eure Antwort
Vollstreckung Duldungstitel inkl. Geldforderung
- paralegal6
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Ja, RA Kosten normal vollstrecken und Ordnungsgeld festsetzen lassen oder steht im Titel schon eine Summe etc?
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Nein, im Titel steht noch keine Summe , nur dieser ganz normale "Standard" ..."der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten...."
- paralegal6
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Dann das Ordnungsgeld festsetzen lassen