Vermögensauskunft Unterhaltspflicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LazyLiz
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#1

13.01.2020, 22:28

Hallo, ich komme gerade nicht weiter:

Der Schuldner hat in seiner Vermögensauskunft angegeben ledig zu sein, aber unterhaltspflichtig für ein Kind (Naturalunterhalt). Für dieses Kind hat er seine Adresse angegeben, das Kind hat allerdings einen anderen Nachnamen. Ich gehe davon aus, den Namen der Mutter.
Nun denke ich, dass die Mutter doch auch unterhaltspflichtig für das Kind ist, ggf. Barunterhalt zahlt, wenn das Kind beim Vater lebt. Der Schuldner gibt allerdings an, dass das Kind kein eigenes Einkommen habe und er keinen Unterhalt und auch kein Kindergeld erhalte.

Eine Lohnpfändung hat ergeben, dass der Schuldner durch die Unterhaltspflicht knapp unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Sollte das unterhaltsberechtigte Kind nicht oder nur teilweise (50 %) berücksichtigt werden, würden sich pfändbare Beträge ergeben.

Kann hier eine Nachbesserung der Vermögensauskunft verlangt werden hinsichtlich der Mutter des Kindes und deren Unterhaltspflicht bzw. ob diese mit im Haushalt des Schuldners lebt?
Müsste der Schuldner sich ggf. Einkommen der Mutter/Partnerin anrechnen lassen?
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