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Räumungsauftrag

Verfasst: 13.01.2020, 16:23
von Galaxy
Hallo,
ich steh grad auf dem Schlauch :kopfkratz .
Mir ist heute ein Versäumnisurteil (Räumung) per beA zugegangen. Der Titel ist vorläufig vollstreckbar. Kann ich mit diesem bereits jetzt den GV beauftragen, oder muss ich auf den Zugang per Post warten?
Vielen Dank schon Mal!

Re: Räumungsauftrag

Verfasst: 13.01.2020, 17:34
von Anahid
Und der Zugang per beA beinhaltet auch die Vollstreckungsklausel und den Zustellungsvermerk? :kopfkratz

Re: Räumungsauftrag

Verfasst: 14.01.2020, 11:13
von Galaxy
nein, wie gesagt vorläufig vollstreckbar - hätte ich den Titel per Post erhalten, könnte ich ja sofort vollstrecken, also vor Eintritt der Rechtskraft

Re: Räumungsauftrag

Verfasst: 14.01.2020, 11:35
von AliceImWunderland
Nein, könntest du dann auch nicht. Du braucht immer eine Vollstreckungsklausel und einen Zustellungsvermerk. Sprich, du brauchst eine vollstreckbare Ausfertigung.