Räumungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Galaxy
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#1

13.01.2020, 16:23

Hallo,
ich steh grad auf dem Schlauch :kopfkratz .
Mir ist heute ein Versäumnisurteil (Räumung) per beA zugegangen. Der Titel ist vorläufig vollstreckbar. Kann ich mit diesem bereits jetzt den GV beauftragen, oder muss ich auf den Zugang per Post warten?
Vielen Dank schon Mal!
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Anahid
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#2

13.01.2020, 17:34

Und der Zugang per beA beinhaltet auch die Vollstreckungsklausel und den Zustellungsvermerk? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Galaxy
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#3

14.01.2020, 11:13

nein, wie gesagt vorläufig vollstreckbar - hätte ich den Titel per Post erhalten, könnte ich ja sofort vollstrecken, also vor Eintritt der Rechtskraft
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AliceImWunderland
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#4

14.01.2020, 11:35

Nein, könntest du dann auch nicht. Du braucht immer eine Vollstreckungsklausel und einen Zustellungsvermerk. Sprich, du brauchst eine vollstreckbare Ausfertigung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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