Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe!!! Ich soll die Pfändung von Grundschulden und Rückübertragungsansprüchen für den Fall einer bereits erfolgten Abtretung veranlassen.
Bei den Grundschulden handelt es sich um Buch- und Eigentümerbriefgrundschulden. Da ich in meiner bisherigen "Laufbahn" im Notariat nur Kontopfändungen gemacht habe, stehe ich jetzt wie der sprichwörtliche "Ochse vor dem Berg" und vielleicht auch "auf dem Schlauch". Daher verzeiht mir bitte meine Fragen für den Fall, dass die Antworten wohl offensichtlich sind.
1. Welches Gericht ist zutändig?
2. Alle Kreuzchen wie bei Kontopfändung?
3. Drittschuldner ist die jeweilige Bank und der Eigenümer=Schuldner ?? (Für jeden DS dann einen eigenen Antrag?)
4. Anspruch G ist auszufüllen, richtig?
Vielen lieben Dank im Voraus,
Beate
PfÜb-Antrag wg. Grundschulden u. Rückübertragungsansprüchen
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 13.01.2020, 12:19
- Beruf: Notariatsangestellte
- Software: ARNOTop
- Wohnort: Bayern
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Wenn die Grundschulden wirksam abgetreten wurden, gibt es keinen Rückübertragungsanspruch mehr.
Da stimmt im Sachverhalt etwas nicht!
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht nach dem Wohnort des Schuldners, § 828 ZPO.
Bei einer Eigentümergrundschuld gibt es keinen Drittschuldner.
Anspruch "G" stimmt.
Welche Kreuzchen meinen Sie?
S. Geiselmann
Da stimmt im Sachverhalt etwas nicht!
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht nach dem Wohnort des Schuldners, § 828 ZPO.
Bei einer Eigentümergrundschuld gibt es keinen Drittschuldner.
Anspruch "G" stimmt.
Welche Kreuzchen meinen Sie?
S. Geiselmann
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 13.01.2020, 12:19
- Beruf: Notariatsangestellte
- Software: ARNOTop
- Wohnort: Bayern
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich meine die Ankreuzmöglichkeiten auf der 1. Seite im PfÜb-Formular:
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf xPfändung xund xÜberweisung zu erlassen.
xZugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (xmit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung – ZPO).
...Die Zustellung wird selbst veranlasst.
Und dann kreuze ich noch bei Anlagen den Schuldtitel an.
Das meine ich mit "Kreuzchen wie bei der Kontopfändung".
Ich meine die Ankreuzmöglichkeiten auf der 1. Seite im PfÜb-Formular:
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf xPfändung xund xÜberweisung zu erlassen.
xZugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (xmit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung – ZPO).
...Die Zustellung wird selbst veranlasst.
Und dann kreuze ich noch bei Anlagen den Schuldtitel an.
Das meine ich mit "Kreuzchen wie bei der Kontopfändung".