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Re: Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Verfasst: 28.01.2022, 10:17
von renoHL
Er rechnete ab (wörtlich zitiert):

nicht erl. Amtshandlung KV 604
Versuch gütl. Erled. KV 208
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261
8x (bzw. beim 2. Mal 16 x) Dokumentenpauschale KV 700
Entgelt Zustellung KV 701
Auslagenpauschale KV 716

Ich wüsste nicht, warum er 8 "x" bzw. 16 "x" Dokupauschalen bekäme - wobei mir grad einfällt, ob das Fotokopiekosten sind. Das wäre dann aber blöd formuliert. Ich hab nicht die Zeit immer ins KV der GVs zu gucken... is echt doof.

Re: Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Verfasst: 28.01.2022, 10:28
von samsara
Sieht so aus, als ob der Schuldner die Vermögensauskunft bereits für einen anderen Gläubiger abgegeben hat und Ihr der Drittgläubiger seid.
Die Dokumentenpauschale dürfte für die Kopie des Vermögensverzeichnisses sein.

Re: Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Verfasst: 28.01.2022, 13:16
von silvester
Der Drittgläubiger seid ihr und das erhaltene Vermögensverzeichnis dürfte 16 Seiten umfassen.

Re: Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Verfasst: 22.04.2024, 16:06
von paralegal6
Blöde Frage, GVZ rechnet bei Zustellung PfÜB KV 700 26 Seiten ab. Ist das weil er jetzt ein beA ausgedruckt hat? Fänd ich merkwürdig, da ich ja kein Papier einreichen darf und das nun 13€ kostet