Er rechnete ab (wörtlich zitiert):
nicht erl. Amtshandlung KV 604
Versuch gütl. Erled. KV 208
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261
8x (bzw. beim 2. Mal 16 x) Dokumentenpauschale KV 700
Entgelt Zustellung KV 701
Auslagenpauschale KV 716
Ich wüsste nicht, warum er 8 "x" bzw. 16 "x" Dokupauschalen bekäme - wobei mir grad einfällt, ob das Fotokopiekosten sind. Das wäre dann aber blöd formuliert. Ich hab nicht die Zeit immer ins KV der GVs zu gucken... is echt doof.
Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?
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Sieht so aus, als ob der Schuldner die Vermögensauskunft bereits für einen anderen Gläubiger abgegeben hat und Ihr der Drittgläubiger seid.
Die Dokumentenpauschale dürfte für die Kopie des Vermögensverzeichnisses sein.
Die Dokumentenpauschale dürfte für die Kopie des Vermögensverzeichnisses sein.
- paralegal6
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Blöde Frage, GVZ rechnet bei Zustellung PfÜB KV 700 26 Seiten ab. Ist das weil er jetzt ein beA ausgedruckt hat? Fänd ich merkwürdig, da ich ja kein Papier einreichen darf und das nun 13€ kostet
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Ist doof, aber vermutlich wegen dem Ausdruck. Sowas hatte ich hier aber bisher nicht - womöglich gegen unsere Gerichte gleich die entsprechenden Ausdrucke an die GVZ.paralegal6 hat geschrieben: ↑22.04.2024, 16:06GVZ rechnet bei Zustellung PfÜB KV 700 26 Seiten ab. Ist das weil er jetzt ein beA ausgedruckt hat?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück