Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MrsLittletall
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#1

13.01.2020, 11:34

Mein Chef wollte von mir, dass ich eine Gerichtsvollzieherrechnung prüfe. Ich habe ein wenig recherchiert, bin mir aber unsicher, warum gewisse Gebühren angesetzt worden sind.

Die Kostenrechnung sieht wie folgt aus:

Nicht erledigte Amtshandlung KV 605, 205 15,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261 33,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
3 x Dokumentenpauschale KV 700 1,50 €
2x Wegegeld KV 711 10-20 km 12,80 €

Der Gerichtsvollzieher hat angegeben, dass er den Schuldner mehrfach nicht angetroffen hatte und dann aufgrund der Auftrages auf Einholung der Vermögensauskunft festgestellt hat, dass diese bereits vorliegt und uns eine Kopie beigelegt.

Der ZV-Auftrag war ein Kombi-Auftrag mit Pfändung und Vermögensauskunft. Zahlungsvereinbarung hatte ich angekreuzt.

Was mich jetzt stutzig macht ist, dass Versuch gütlicher Erledigung zweimal in der Rechnung ist. Der GV hat den Schuldner ja nicht mal angetroffen. Wird diese Gebühr automatisch ausgelöst wenn er nur vor der Tür des Schuldners steht?

Außerdem wundert mich, dass die Vermögensauskunft an Drittgläubiger gegeben wird. Wir sind doch der Prozessbevollmächtigte des Gläubigers. Oder nennt man sowas einen Drittgläubiger?

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte die Rechnung aufzuschlüsseln, damit ich nachvollziehen kann, was einem Gerichtsvollzieher so zusteht und was nicht. Vielen Dank.
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sh161
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#2

13.01.2020, 12:06

Zur KV 208 kann ich im Moment auch nichts sagen.
Aber Drittgläubiger seid ihr wohl, weil die euch übersandte VA von einem anderen Gläubiger eures Schuldners in Auftrag gegeben wurde. Euch wurde ja nur eine Abschrift davon übersandt.
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icerose
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#3

13.01.2020, 13:19

Die Rechnung ist ok. Leider.
Der GVZ ist per Gesetz dazu verpflichtet, "in jeder Phase" seines Auftrags auf die gütliche Erledigung hinzuwirken. Das bedeutet bei einem Kombi-Auftrag, dass diese Gebühr zweimal anfällt. Der Unterschied ist nur, dass die meisten das nicht abrechnen.
Ich habe das in dem Formular auch niemals angekreuzt.
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#4

13.01.2020, 13:25

Nachtrag:
https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... ch-b107117
Heißt, wenn F angekreuzt war, kommst du aus der zweiten KV 208 nicht raus.
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#5

13.01.2020, 14:03

icerose hat geschrieben:
13.01.2020, 13:25
Nachtrag:
https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... ch-b107117
Heißt, wenn F angekreuzt war, kommst du aus der zweiten KV 208 nicht raus.
Ist es nicht genau umgekehrt? Mit dem Kreuz bei F lehne ich die Zahlungsvereinbarung doch ab.
Hier noch ein Artikel dazu: https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... tg-f114169
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MrsLittletall
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#6

14.01.2020, 09:30

Alles klar. Vielen Dank.

In dem Fall hab ich die Zahlungsvereinbarung angekreuzt, das mache ich fast immer, weil eine Menge unserer Schuldner nicht viel haben und man mit Ratenzahlung vielleicht doch noch an sein Geld kommt.

Dann ist die Rechnung also nicht zu beanstanden. Werde es meinem Chef mitteilen.
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#7

14.01.2020, 09:35

MrsLittletall hat geschrieben:
14.01.2020, 09:30
eine Menge unserer Schuldner nicht viel haben
Das ist bei "meinen" Schuldnern auch so, trotzdem kreuze ich F nie an. Mann kann a) später immer noch über Ratenzahlung reden und b) spart man bei Kombi-Aufträgen eben die zweite KV 208. ;)
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#8

14.01.2020, 09:37

sh161 hat geschrieben:
13.01.2020, 14:03
icerose hat geschrieben:
13.01.2020, 13:25
Nachtrag:
https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... ch-b107117
Heißt, wenn F angekreuzt war, kommst du aus der zweiten KV 208 nicht raus.
Ist es nicht genau umgekehrt? Mit dem Kreuz bei F lehne ich die Zahlungsvereinbarung doch ab.
Hier noch ein Artikel dazu: https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... tg-f114169
Du hast Recht, ich hab das nicht vergessen. :oops: Meinte also, wenn F nicht angekreuzt war. Sorry.
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#9

28.01.2022, 08:47

Hallo Ihr Lieben,
zu diesem Thema habe ich mal eine ganz andere Frage. Ich habe eine alte Akte in Händen. dort sind 2 ähnliche RG vom GV gekommen.
Die Gebühren sind soweit ja OK, ABER: Warum muss ich als Gläubiger 8 x bzw. 16 x Dokumentenpauschale bezahlen für die Übersendung an andere Gläubiger?

LG RenoHL
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#10

28.01.2022, 09:16

renoHL hat geschrieben:
28.01.2022, 08:47
für die Übersendung an andere Gläubiger?G RenoHL
Was wurde denn übersandt?
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