Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?
Verfasst: 13.01.2020, 11:34
Mein Chef wollte von mir, dass ich eine Gerichtsvollzieherrechnung prüfe. Ich habe ein wenig recherchiert, bin mir aber unsicher, warum gewisse Gebühren angesetzt worden sind.
Die Kostenrechnung sieht wie folgt aus:
Nicht erledigte Amtshandlung KV 605, 205 15,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261 33,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
3 x Dokumentenpauschale KV 700 1,50 €
2x Wegegeld KV 711 10-20 km 12,80 €
Der Gerichtsvollzieher hat angegeben, dass er den Schuldner mehrfach nicht angetroffen hatte und dann aufgrund der Auftrages auf Einholung der Vermögensauskunft festgestellt hat, dass diese bereits vorliegt und uns eine Kopie beigelegt.
Der ZV-Auftrag war ein Kombi-Auftrag mit Pfändung und Vermögensauskunft. Zahlungsvereinbarung hatte ich angekreuzt.
Was mich jetzt stutzig macht ist, dass Versuch gütlicher Erledigung zweimal in der Rechnung ist. Der GV hat den Schuldner ja nicht mal angetroffen. Wird diese Gebühr automatisch ausgelöst wenn er nur vor der Tür des Schuldners steht?
Außerdem wundert mich, dass die Vermögensauskunft an Drittgläubiger gegeben wird. Wir sind doch der Prozessbevollmächtigte des Gläubigers. Oder nennt man sowas einen Drittgläubiger?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte die Rechnung aufzuschlüsseln, damit ich nachvollziehen kann, was einem Gerichtsvollzieher so zusteht und was nicht. Vielen Dank.
Die Kostenrechnung sieht wie folgt aus:
Nicht erledigte Amtshandlung KV 605, 205 15,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261 33,00 €
Versuch gütl. Erledigung KV 208 8,00 €
3 x Dokumentenpauschale KV 700 1,50 €
2x Wegegeld KV 711 10-20 km 12,80 €
Der Gerichtsvollzieher hat angegeben, dass er den Schuldner mehrfach nicht angetroffen hatte und dann aufgrund der Auftrages auf Einholung der Vermögensauskunft festgestellt hat, dass diese bereits vorliegt und uns eine Kopie beigelegt.
Der ZV-Auftrag war ein Kombi-Auftrag mit Pfändung und Vermögensauskunft. Zahlungsvereinbarung hatte ich angekreuzt.
Was mich jetzt stutzig macht ist, dass Versuch gütlicher Erledigung zweimal in der Rechnung ist. Der GV hat den Schuldner ja nicht mal angetroffen. Wird diese Gebühr automatisch ausgelöst wenn er nur vor der Tür des Schuldners steht?
Außerdem wundert mich, dass die Vermögensauskunft an Drittgläubiger gegeben wird. Wir sind doch der Prozessbevollmächtigte des Gläubigers. Oder nennt man sowas einen Drittgläubiger?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte die Rechnung aufzuschlüsseln, damit ich nachvollziehen kann, was einem Gerichtsvollzieher so zusteht und was nicht. Vielen Dank.