Kosten des Gerichtsvollziehers korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
renoHL
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#11

28.01.2022, 10:17

Er rechnete ab (wörtlich zitiert):

nicht erl. Amtshandlung KV 604
Versuch gütl. Erled. KV 208
Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261
8x (bzw. beim 2. Mal 16 x) Dokumentenpauschale KV 700
Entgelt Zustellung KV 701
Auslagenpauschale KV 716

Ich wüsste nicht, warum er 8 "x" bzw. 16 "x" Dokupauschalen bekäme - wobei mir grad einfällt, ob das Fotokopiekosten sind. Das wäre dann aber blöd formuliert. Ich hab nicht die Zeit immer ins KV der GVs zu gucken... is echt doof.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#12

28.01.2022, 10:28

Sieht so aus, als ob der Schuldner die Vermögensauskunft bereits für einen anderen Gläubiger abgegeben hat und Ihr der Drittgläubiger seid.
Die Dokumentenpauschale dürfte für die Kopie des Vermögensverzeichnisses sein.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
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#13

28.01.2022, 13:16

Der Drittgläubiger seid ihr und das erhaltene Vermögensverzeichnis dürfte 16 Seiten umfassen.
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