Müssen die ZV-Unterlagen immer mit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

13.01.2020, 09:00

In einer Altakte habe ich sehr umfangreiche bisherige ZV-Unterlagen, deren Kosten allerdings durch eine zwischenzeitlich laufende Ratenzahlung bereits ausgeglichen sind.
Muss ich diese Unterlagen alle mit einem neuen Antrag mitschicken oder kann ich sie einfach unter Hinweis auf die bereits erfolgte Zahlung in meiner Akte liegen lassen?

Falls das wichtig ist: Es handelt sich um eine ZV aus VU und KFB und ich muss zunächst PKH dafür beantragen.
Bild
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

13.01.2020, 09:38

Wir schicken bei ZV--Aufträgen (außer bei Pfüb) nur den Titel im Original und die Forderungsaufstellung mit. Die ZV-Unterlagen schicken wir nur auf explizite Nachfrage mit.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

13.01.2020, 10:02

OK, danke. Das ist gut zu wissen und spart mir eine Menge Papier. :yeah
Bild
Antworten