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Müssen die ZV-Unterlagen immer mit?

Verfasst: 13.01.2020, 09:00
von sh161
In einer Altakte habe ich sehr umfangreiche bisherige ZV-Unterlagen, deren Kosten allerdings durch eine zwischenzeitlich laufende Ratenzahlung bereits ausgeglichen sind.
Muss ich diese Unterlagen alle mit einem neuen Antrag mitschicken oder kann ich sie einfach unter Hinweis auf die bereits erfolgte Zahlung in meiner Akte liegen lassen?

Falls das wichtig ist: Es handelt sich um eine ZV aus VU und KFB und ich muss zunächst PKH dafür beantragen.

Re: Müssen die ZV-Unterlagen immer mit?

Verfasst: 13.01.2020, 09:38
von AliceImWunderland
Wir schicken bei ZV--Aufträgen (außer bei Pfüb) nur den Titel im Original und die Forderungsaufstellung mit. Die ZV-Unterlagen schicken wir nur auf explizite Nachfrage mit.

Re: Müssen die ZV-Unterlagen immer mit?

Verfasst: 13.01.2020, 10:02
von sh161
OK, danke. Das ist gut zu wissen und spart mir eine Menge Papier. :yeah