Vollstreckbarer Titel
Verfasst: 08.01.2020, 12:09
Hallo Zusammen,
ich bin nach einer laaaangen Pause (beruflicher Wechsel) wieder zurück im Büro als ReFa. Ich habe gefühlt riiiiesengroße Lücken...
Ich hab also direkt mal eine dumme Frage.
Zum Sachverhalt: Vergleich wurde geschlossen, unser Mandant musste zahlen und hat dies auch umgehend getan. Wir haben nun die Herausgabe des vollstreckbaren Titels bei der Gegenseite beantragt. Die Gegenseite hat uns nun mitgeteilt, dass sie den Titel nicht beantragt hat und somit nichts herausgeben kann. (Logisch!)
Mein Chef meint nun, wir bräuchten diesen Titel dennoch. Kann man diesen beim Gericht mit Zahlungsnachweis selbst beantragen (seine Vermutung) oder müssen wir die Gegenseite dazu auffordern? Bzw. muss man überhaupt etwas machen?
Ich steh total auf dem Schlauch.
Ich wäre über eine kurze Antwort super dankbar.
Liebe Grüße, Maike
ich bin nach einer laaaangen Pause (beruflicher Wechsel) wieder zurück im Büro als ReFa. Ich habe gefühlt riiiiesengroße Lücken...
Ich hab also direkt mal eine dumme Frage.
Zum Sachverhalt: Vergleich wurde geschlossen, unser Mandant musste zahlen und hat dies auch umgehend getan. Wir haben nun die Herausgabe des vollstreckbaren Titels bei der Gegenseite beantragt. Die Gegenseite hat uns nun mitgeteilt, dass sie den Titel nicht beantragt hat und somit nichts herausgeben kann. (Logisch!)
Mein Chef meint nun, wir bräuchten diesen Titel dennoch. Kann man diesen beim Gericht mit Zahlungsnachweis selbst beantragen (seine Vermutung) oder müssen wir die Gegenseite dazu auffordern? Bzw. muss man überhaupt etwas machen?
Ich steh total auf dem Schlauch.
Ich wäre über eine kurze Antwort super dankbar.
Liebe Grüße, Maike