Vollstreckbarer Titel

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maike.gr
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#1

08.01.2020, 12:09

Hallo Zusammen,

ich bin nach einer laaaangen Pause (beruflicher Wechsel) wieder zurück im Büro als ReFa. Ich habe gefühlt riiiiesengroße Lücken...

Ich hab also direkt mal eine dumme Frage.

Zum Sachverhalt: Vergleich wurde geschlossen, unser Mandant musste zahlen und hat dies auch umgehend getan. Wir haben nun die Herausgabe des vollstreckbaren Titels bei der Gegenseite beantragt. Die Gegenseite hat uns nun mitgeteilt, dass sie den Titel nicht beantragt hat und somit nichts herausgeben kann. (Logisch!)

Mein Chef meint nun, wir bräuchten diesen Titel dennoch. Kann man diesen beim Gericht mit Zahlungsnachweis selbst beantragen (seine Vermutung) oder müssen wir die Gegenseite dazu auffordern? Bzw. muss man überhaupt etwas machen?

Ich steh total auf dem Schlauch.

Ich wäre über eine kurze Antwort super dankbar. :)

Liebe Grüße, Maike
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AliceImWunderland
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#2

08.01.2020, 12:28

Wir machen in solchen Fällen nichts. Wir weisen jedoch den Mandanten darauf hin, dass er seinen Zahlungsnachweis (Kontoauszug etc.) tunlichst gut aufbewahren soll. Sollte die Gegenseite nach 10 Jahren auf die Idee kommen zu vollstrecken, kann man damit die Zahlung nachweisen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

08.01.2020, 12:48

Alternativ wäre doch zusätzlich zu der Aufbewahrung denkbar, die Gegenseite um Ausstellung einer "Befriedigungserklärung" zu bitten.
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jojo
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#4

08.01.2020, 16:09

Nein, kannst du nicht.

Und wenn schon, dann 30 Jahre...
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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maike.gr
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#5

17.01.2020, 17:03

Hat sich aufgeklärt, der RA der Gegenseite hat nun doch den Titel beantragt und sendet uns diesen entwertet zu.

Mein Chef meinte dennoch das man "etwas" hätte machen können, einzige was mir und meiner Kollegin eingefallen wäre, die Zahlung durch die Gegenseite bescheinigen zu lassen und dies dem Mdt auszuhändigen, somit hat er eine Grundlage falls in zig Jahren doch was gekommen wäre, abgesehen davon das er hätte seinen Kontoauszug so lange aufbewahren müssen...

Aber ist nun ja alles gut :)

ENDE GUT ALLES GUT

Danke dennoch für eure Antworten, trotzd der einfachen Frage.
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Anahid
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#6

20.01.2020, 18:01

"Etwas" sieht derart aus, dass man die Gegenseite auffordern kann, den Titel herauszugeben oder alternativ zu bestätigen, dass aus diesem Titel (genaue Bezeichnung) keine Rechte mehr hergeleitet werden. Im Übrigen ist die Gegenseite gar nicht verpflichtet, Euch den Titel zu schicken. Es handelt sich dabei nämlich um eine Holschuld, sprich, Mandant kann den selbst bei den gegnerischen Kollegen holen. Aber das nur am Rande. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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