Kaution im Vollstreckungstitel
Verfasst: 08.01.2020, 09:51
Hallo zusammen,
stehe gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Ich habe einen Mieter, der uns die Kaution von EUR 5.800,00 bei Mietvertragsbeginn zu zahlen hatte. Geleistet hatte er aber EUR 800,00 zu wenig. Da er noch andere Mietschulden hatte, hatte ich die restliche Kaution mit in den Mahnbescheid genommen. Nun ist zum 31.12.2019 das Mietverhältnis beendet worden. Die Kautionsabrechnung wird nun in den nächsten Tagen erfolgen. Auf den Titel wurde auch etwas gezahlt, aber eben nicht die restliche Kaution. Mir sagte mal jemand, dass man die Kaution trotzdem noch vollstrecken kann, auch wenn das Mietverhältnis beendet ist. Ist für mich aber nicht logisch, da doch der Rechtsanspruch weg fällt, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Ich würde jetzt, wenn ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag machen sollte, die restliche Kaution mit dem Datum der Kautionsabrechnung als bezahlt angeben. Hatte jemand schon einmal so etwas und kann mir auf die Sprünge helfen? Letztlich war im Mietvertrag ja eine Kaution in Höhe von EUR 5.800,00 vereinbart worden, was er ja nicht eingehalten hatte. Besteht dadurch vielleicht doch noch ein Anspruch? Ich bin gerade total unsicher.
stehe gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Ich habe einen Mieter, der uns die Kaution von EUR 5.800,00 bei Mietvertragsbeginn zu zahlen hatte. Geleistet hatte er aber EUR 800,00 zu wenig. Da er noch andere Mietschulden hatte, hatte ich die restliche Kaution mit in den Mahnbescheid genommen. Nun ist zum 31.12.2019 das Mietverhältnis beendet worden. Die Kautionsabrechnung wird nun in den nächsten Tagen erfolgen. Auf den Titel wurde auch etwas gezahlt, aber eben nicht die restliche Kaution. Mir sagte mal jemand, dass man die Kaution trotzdem noch vollstrecken kann, auch wenn das Mietverhältnis beendet ist. Ist für mich aber nicht logisch, da doch der Rechtsanspruch weg fällt, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Ich würde jetzt, wenn ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag machen sollte, die restliche Kaution mit dem Datum der Kautionsabrechnung als bezahlt angeben. Hatte jemand schon einmal so etwas und kann mir auf die Sprünge helfen? Letztlich war im Mietvertrag ja eine Kaution in Höhe von EUR 5.800,00 vereinbart worden, was er ja nicht eingehalten hatte. Besteht dadurch vielleicht doch noch ein Anspruch? Ich bin gerade total unsicher.