Hallo
Ich habe mit dem Schuldner einen Teilzahlungsvergleich geschlossen. Dies möchten wir noch schriftlich festhalten. Jetzt habe ich einen Vordruck aus unserem Programm genommen und das Programm wählt nicht nur die Einigungsgebühr aus, sondern auch die Verfahrensgebühr. Warum?
Ich kann das auch gar nicht rausnehmen. Das ist so vorgegeben. Kann mir das einer erklären?
Teilzahlungsvergleich
- Tigerle
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Weil eine Einigungsgebühr nicht alleine entstehen kann. Diese entsteht ja zusammen entweder mit der Geschäftsgebühr oder der Verfahrensgebühr.
- Adora Belle
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Das ergibt sich daraus, dass die VG mindestens mitentsteht, wenn die anwaltliche Tätigkeit zur EG führt. Es ist praktisch keine anwaltliche Tätigkeit denkbar, die ausschließlich eine EG auslösen könnte, ohne auch die VG auszulösen.
Es kann allerdings sein, dass die zugehörige VG bei Euch schon entstanden war. Das musst Du selbst prüfen, weiß nicht wie gut da das Programm ist bzgl Anrechnung/Berücksichtigung.
Es kann allerdings sein, dass die zugehörige VG bei Euch schon entstanden war. Das musst Du selbst prüfen, weiß nicht wie gut da das Programm ist bzgl Anrechnung/Berücksichtigung.
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Ich habe nochmal geguckt. Also wir haben vorher eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung gefertigt. Und beim Teilzahlungsvergleich habe ich jetzt die Möglichkeit zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr 3309 zu wählen. Ich nehme in diesem Fall keiner der beiden Gebühren, weil die Geschäftsgebühr bereits angefallen ist und ich sie ja dann doppelt abrechnen würde, richtig?
- Adora Belle
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Geht es denn um eine titulierte Forderung? Da kann keine GG mehr anfallen. Für die Zahlungsaufforderung (Vollstreckungsandrohung) wäre die 3309 angefallen. Und dazu gehört dann auch die EG.
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Und jetzt haben wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Und ich frage mich, ob ich die Gebühr 3309 jetzt noch zusätzlich bekomme oder nicht. Die Zahlungsfrist ist abgelaufen.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Oder bekomme ich zusätzlich die Gebühr 3309, wenn bereits ein Titel vorliegt? =) Und wenn nur außergerichtlich, dann die GG und nur zusätzlich die Einigungsgebühr, richtig?