Beschluss auf einstweilige Einstellung ZV
Verfasst: 07.01.2020, 16:12
Hallo, alle zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte:
Wir haben eine Räumungsvollstreckung in Auftrag gegeben, der Schuldner hat gegen die Vollstreckung Erinnerung eingelegt. Nun ist zu unseren Gunsten ein Beschluss ergangen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen wird.
Kann ich nunmehr gleich mit diesem Beschluss erneut die Räumung beauftragen, muss der Beschluss auch eine Klausel mit Zustellvermerk erhalten? Schuldner ist anwaltlich vertreten. Es besteht ja noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss, muss ich ggf. so lange warten?
Ich freue mich auf eure Antworten ,
herzliche Grüße aus Hamburg
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte:
Wir haben eine Räumungsvollstreckung in Auftrag gegeben, der Schuldner hat gegen die Vollstreckung Erinnerung eingelegt. Nun ist zu unseren Gunsten ein Beschluss ergangen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen wird.
Kann ich nunmehr gleich mit diesem Beschluss erneut die Räumung beauftragen, muss der Beschluss auch eine Klausel mit Zustellvermerk erhalten? Schuldner ist anwaltlich vertreten. Es besteht ja noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss, muss ich ggf. so lange warten?
Ich freue mich auf eure Antworten ,
herzliche Grüße aus Hamburg