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Formular für die Berliner Räumung

Verfasst: 02.01.2020, 15:49
von SSchall
Hallo,

ich soll einen ZV-Auftrag mit Berliner Räumung machen. Unser Programm wirft jetzt einen ganz normalen Textbaustein dafür aus. Muss der Auftrag nicht mit diesem allgemeinen vereinheitlichten ZV-Formular gemacht werden?

Re: Formular für die Berliner Räumung

Verfasst: 02.01.2020, 15:59
von paralegal6

Re: Formular für die Berliner Räumung

Verfasst: 02.01.2020, 19:10
von Feldhamster
Es stimmt, kein Formularzwang, wenn lediglich die Räumung vollstreckt wird. Sobald eine Forderung mit vollstreckt werden soll, gilt der Formularzwang jedoch.

Da in den verlinkten Mustern immer das Vermieterpfandrecht erwähnt wird: dieses muss nicht gesondert ausgesprochen werden. Die beschränkte Räumung ist in § 885a ZPO geregelt.