Hallo,
ich soll einen ZV-Auftrag mit Berliner Räumung machen. Unser Programm wirft jetzt einen ganz normalen Textbaustein dafür aus. Muss der Auftrag nicht mit diesem allgemeinen vereinheitlichten ZV-Formular gemacht werden?
Formular für die Berliner Räumung
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Formuarzwang gibts da mE nicht
viewtopic.php?f=41&t=89384&p=2028873&hi ... g#p2028873
Oder
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... rag_mm.pdf
viewtopic.php?f=41&t=89384&p=2028873&hi ... g#p2028873
Oder
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... rag_mm.pdf
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Es stimmt, kein Formularzwang, wenn lediglich die Räumung vollstreckt wird. Sobald eine Forderung mit vollstreckt werden soll, gilt der Formularzwang jedoch.
Da in den verlinkten Mustern immer das Vermieterpfandrecht erwähnt wird: dieses muss nicht gesondert ausgesprochen werden. Die beschränkte Räumung ist in § 885a ZPO geregelt.
Da in den verlinkten Mustern immer das Vermieterpfandrecht erwähnt wird: dieses muss nicht gesondert ausgesprochen werden. Die beschränkte Räumung ist in § 885a ZPO geregelt.