Formular für die Berliner Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SSchall
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#1

02.01.2020, 15:49

Hallo,

ich soll einen ZV-Auftrag mit Berliner Räumung machen. Unser Programm wirft jetzt einen ganz normalen Textbaustein dafür aus. Muss der Auftrag nicht mit diesem allgemeinen vereinheitlichten ZV-Formular gemacht werden?
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paralegal6
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#2

02.01.2020, 15:59

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Feldhamster
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#3

02.01.2020, 19:10

Es stimmt, kein Formularzwang, wenn lediglich die Räumung vollstreckt wird. Sobald eine Forderung mit vollstreckt werden soll, gilt der Formularzwang jedoch.

Da in den verlinkten Mustern immer das Vermieterpfandrecht erwähnt wird: dieses muss nicht gesondert ausgesprochen werden. Die beschränkte Räumung ist in § 885a ZPO geregelt.
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