Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1

23.12.2019, 12:08

Hallo,

habe zwei vorläufige Zahlungsverbote versandt an 2 verschiedene Banken.

Nun schreibt die eine Bank, sie hätte gerne unsere Bankverbindung für ggf. eingehende Pfändungsbeträge. Muss ich dann noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen oder kann ich mit der Bank direkt korrespondieren?

Da ich eh nur einen Titel habe-lohnt es sich dann noch bei der anderen Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen? Dann hab ich das Geld ja ggf. doppelt.

Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort so kurz vor Weihnachten.

Liebe Grüße
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sh161
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#2

23.12.2019, 12:14

Die Bank wird (und sollte) dir nichts auszahlen, solange dort kein Pfüb vorliegt. Vorher dürfen die nicht an dich auszahlen. Aber da auf ein Zahlungsverbot normalerweise auch ein Pfüb folgt, scheint die Bank schon alles vorbereiten zu wollen.
Vielleicht gibt dir die Bank telefonisch die Auskunft, ob mit der Pfändung eure Forderung vollständig beglichen werden kann. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du bei beiden Banken pfändest oder nicht.
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