Ich brauch mal ein bisschen Brainstorming:
Ich habe einen Schuldner, der eine Gastronomie betreibt. Ich würde also gerne an Silvester eine Kassenpfändung vornehmen lassen. Der zuständige GVZ ist bereits seit Mitte des Monats in Urlaub, der Vertreter teilt mit, dass er am 31.12. ab Mittags nicht mehr "im Lande" sei und wenn überhaupt würde er nur in Eiltsachen vertreten. Und nu? Packt sich der Schuldner am 31.12. die Taschen voll und wir gucken in die Röhre?
Vollstreckung an Silvester
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ruf doch mal in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle am zuständigen Amtsgericht an, vielleicht können die Dir helfen.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
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Das haben wir selbstverständlich schon gemacht. Ergebnis: siehe FrageKaffeeschubse hat geschrieben: ↑23.12.2019, 11:15Ruf doch mal in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle am zuständigen Amtsgericht an, vielleicht können die Dir helfen.
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Ich schieb noch mal, vielleicht hat ja heute einer eine Idee
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