Berichtigung KFB nach Erinnerung
Verfasst: 16.12.2019, 09:15
Guten Morgen zusammen,
ich brüte schon den ganzen Vormittag über einen Fall. Ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Rubrik mit meiner Frage.
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines KFB´s vorliegen. Hierin wurden die Reisekosten der Gegenseite (weil RA am dritten Ort) nicht berücksichtigt. Die Gegenseite hat hiergegen Erinnerung eingelegt, da ein Teil der Reisekosten erstattungsfähig waren. Der Erinnerung wurde teilweise abgeholfen und unsere vollstreckbare Ausfertigung ist jetzt um ca. 100,00 € zu hoch.
Mein Frage: Ich würde jetzt gerne vollstrecken, da die Gegenseite nicht bezahlt. ABER ich habe ja keine korrekte vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Schicke ich dem Gericht einfach die vollstreckbare Ausfertigung des KFB´s und beantrage die Berichtigung?
So einen Fall hatte ich noch nicht und meine Kolleginnen können mir leider auch nicht helfen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
ich brüte schon den ganzen Vormittag über einen Fall. Ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Rubrik mit meiner Frage.
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines KFB´s vorliegen. Hierin wurden die Reisekosten der Gegenseite (weil RA am dritten Ort) nicht berücksichtigt. Die Gegenseite hat hiergegen Erinnerung eingelegt, da ein Teil der Reisekosten erstattungsfähig waren. Der Erinnerung wurde teilweise abgeholfen und unsere vollstreckbare Ausfertigung ist jetzt um ca. 100,00 € zu hoch.
Mein Frage: Ich würde jetzt gerne vollstrecken, da die Gegenseite nicht bezahlt. ABER ich habe ja keine korrekte vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Schicke ich dem Gericht einfach die vollstreckbare Ausfertigung des KFB´s und beantrage die Berichtigung?
So einen Fall hatte ich noch nicht und meine Kolleginnen können mir leider auch nicht helfen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.