Vorläufiges Zahlungsverbot-2 Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1

04.12.2019, 10:09

Hallo,

ich habe hier 2 verschiedene Banken für ein vorläufiges Zahlungsverbot. Soweit ich nachgelesen habe, kann ich beide Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot "verpacken". Der Antrag ist beim AG des Wohnsitzes des Schuldners einzureichen.

Nun meine Frage: Die Forderung trage ich aber als Gesamtforderung ein oder muss ich die dann teilen auf 2 Banken? Macht es nicht zwecks Beschleunigung Sinn, 2 einzelne vorläufige Zahlungsverbote einzureichen? Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?

Danke für Eure Rückmeldungen.


Mfg, spatzn
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#2

04.12.2019, 10:17

Ich würde zwei einzelne machen. Also ich habe den Antrag auf das vorläufige Zahlungsverbot noch nie an das Amtsgericht gegeben, wo der Wohnsitz des Schuldners ist. Es soll ja vorranig an den Drittschuldner zugestellt werden. Ich schicke dieses dann immer an das Gericht, wo der Drittschuldner sitzt. Allein deswegen macht es ja schon Sinn zwei einzelne zu erstellen. Das geht viel schneller. Du kannst natürlich auch das Amtsgericht des Schuldners nehmen, aber dann wird mit der Post von dort an den Drittschuldner zugestellt, was viel länger dauert. Da z.B. der Schuldner in Wiesbaden wohnt, aber der Drittschuldner seinen Sitz in Hamburg hat. Im gleichen Ort sind die Wege kürzer und der Gerichsvollzieher geht dann auch mal selber vor Ort und stellt zu.

Der Pfüb allerdings richtet sich nach dem Wohnort des Schuldners und da kannst Du dann auch beide Drittschuldner mit aufführen.
Liebe Grüße

Sylvia

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spatzn
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#3

04.12.2019, 10:56

Alles klar, vielen Dank.
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