Herausgabe Sparbuch pfänden
Verfasst: 04.12.2019, 09:16
Hallo zusammen,
ich habe nach der Drittauskunft einen Pfüb beantragt, welcher erlassen und zugestellt wurde. Ein Drittschuldner (Bank) teilt mir mit, dass es sich um ein Mietkautionssparbuch handelt. Und zur Auszahlung des Guthabens aus einem gepfändeten Sparkonto die Vorlage des Sparkassenbuchs erforderlich sei.
Wie komme ich jetzt an das Sparbuch ran? Gibt es dort Möglichkeiten? Ich hatte auf Seite 5 unter Punkt 6 um Herausgabe an den GVZ gebeten. (Herausgabe an den zuständigen Sequester von Wertpapieren aus der Sonder- und Drittverwaltung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand sowie Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen.)
Wie muss ich weiterverfahren?
Hier komme ich nur weiter über das Sparbuch. Das Konto (weiterer Drittschuldner) wurde gekündigt, und die Wohnungsgesellschaft (auch weiterer Drittschuldner) ist nur der Verwalter des Objektes und pfändet selbst gegen den Schuldner.
Muss ich für die Herausgabepfändung des Sparbuchs das Formular nutzen? Und wenn ja, unter welchen Punkten!?
Für jede Anregung wäre ich dankbar.
LG
ich habe nach der Drittauskunft einen Pfüb beantragt, welcher erlassen und zugestellt wurde. Ein Drittschuldner (Bank) teilt mir mit, dass es sich um ein Mietkautionssparbuch handelt. Und zur Auszahlung des Guthabens aus einem gepfändeten Sparkonto die Vorlage des Sparkassenbuchs erforderlich sei.
Wie komme ich jetzt an das Sparbuch ran? Gibt es dort Möglichkeiten? Ich hatte auf Seite 5 unter Punkt 6 um Herausgabe an den GVZ gebeten. (Herausgabe an den zuständigen Sequester von Wertpapieren aus der Sonder- und Drittverwaltung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand sowie Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen.)
Wie muss ich weiterverfahren?
Hier komme ich nur weiter über das Sparbuch. Das Konto (weiterer Drittschuldner) wurde gekündigt, und die Wohnungsgesellschaft (auch weiterer Drittschuldner) ist nur der Verwalter des Objektes und pfändet selbst gegen den Schuldner.
Muss ich für die Herausgabepfändung des Sparbuchs das Formular nutzen? Und wenn ja, unter welchen Punkten!?
Für jede Anregung wäre ich dankbar.
LG