Gebühren nach 3309 VV RVG
Verfasst: 03.12.2019, 10:41
Hallo
Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch und habe nochmal eine Frage zu der Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG.
Am 03.07. haben wir einen komb. ZV-Auftrag gestellt. am 15.07. teilte uns der GV mit, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde trotz Aufforderung. Am gleichen Tage kam dann die Mitteilung des GV, dass die VA bereits abgegeben wurde und der GV übersendet uns eine Kopie der Auskunft.
Ist die Gebühr nun einmal oder zweimal angefallen?
Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch und habe nochmal eine Frage zu der Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG.
Am 03.07. haben wir einen komb. ZV-Auftrag gestellt. am 15.07. teilte uns der GV mit, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde trotz Aufforderung. Am gleichen Tage kam dann die Mitteilung des GV, dass die VA bereits abgegeben wurde und der GV übersendet uns eine Kopie der Auskunft.
Ist die Gebühr nun einmal oder zweimal angefallen?