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Gebühren nach 3309 VV RVG

Verfasst: 03.12.2019, 10:41
von Svengie
Hallo :wink1

Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch und habe nochmal eine Frage zu der Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG.

Am 03.07. haben wir einen komb. ZV-Auftrag gestellt. am 15.07. teilte uns der GV mit, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde trotz Aufforderung. Am gleichen Tage kam dann die Mitteilung des GV, dass die VA bereits abgegeben wurde und der GV übersendet uns eine Kopie der Auskunft.

Ist die Gebühr nun einmal oder zweimal angefallen? :roll:

:thx

Re: Gebühren nach 3309 VV RVG

Verfasst: 03.12.2019, 12:55
von icerose
In diesem Fall ist die 3309 zweimal verdient worden. Aber bitte nicht den begrentzen Wert bei VA-Abnahme vergessen. ;)

Re: Gebühren nach 3309 VV RVG

Verfasst: 03.12.2019, 13:16
von Svengie
Und warum? Weil der Schuldner von der 1. ZV-Maßnahme Kenntnis hatte oder?
Ja, die Begrenzung bei der VA ist mir bekannt, danke :)

Re: Gebühren nach 3309 VV RVG

Verfasst: 03.12.2019, 14:15
von Anahid
Hat nichts mit der Kenntnis zu tun. Der GV hat die beauftragte Zwangsvollstreckung versucht, was nicht gelang. Dann hat der GV den zweiten Auftrag durchgeführt (Abnahme der Vermögensauskunft) und festgestellt, dass der Schuldner diese bereits geleistet hat. Beide Aufträge erledigt und damit bei Euch Anfall beider Gebühren.

Re: Gebühren nach 3309 VV RVG

Verfasst: 04.12.2019, 08:42
von Svengie
Vielen Dank Anahid =)