Hallo
Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch und habe nochmal eine Frage zu der Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG.
Am 03.07. haben wir einen komb. ZV-Auftrag gestellt. am 15.07. teilte uns der GV mit, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde trotz Aufforderung. Am gleichen Tage kam dann die Mitteilung des GV, dass die VA bereits abgegeben wurde und der GV übersendet uns eine Kopie der Auskunft.
Ist die Gebühr nun einmal oder zweimal angefallen?
Gebühren nach 3309 VV RVG
- icerose
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In diesem Fall ist die 3309 zweimal verdient worden. Aber bitte nicht den begrentzen Wert bei VA-Abnahme vergessen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Hat nichts mit der Kenntnis zu tun. Der GV hat die beauftragte Zwangsvollstreckung versucht, was nicht gelang. Dann hat der GV den zweiten Auftrag durchgeführt (Abnahme der Vermögensauskunft) und festgestellt, dass der Schuldner diese bereits geleistet hat. Beide Aufträge erledigt und damit bei Euch Anfall beider Gebühren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.