Minus auf dem P-Konto möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1

14.11.2019, 10:10

Hallo miteinander,

ich habe hier ein Vermögensverzeichnis von einem ziemlich gewieften Schuldner... er gibt an, dass er ein P-Konto hat und hat in der Vermögensauskunft beim Kontostand -5.303,58 angegeben. Wie geht denn sowas? Ich dachte immer, dass P-Konto reine Guthabenkonten seien... Denkt Ihr, dass hier eine Pfändung in einem evtl. eingeräumten Dispo sinnvoll wäre und hat das schon mal einer von Euch gemacht?

ReLo
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#2

14.11.2019, 10:37

ReLo hat geschrieben:
14.11.2019, 10:10
Hallo miteinander,

ich habe hier ein Vermögensverzeichnis von einem ziemlich gewieften Schuldner... er gibt an, dass er ein P-Konto hat und hat in der Vermögensauskunft beim Kontostand -5.303,58 angegeben. Wie geht denn sowas? Ich dachte immer, dass P-Konto reine Guthabenkonten seien... Denkt Ihr, dass hier eine Pfändung in einem evtl. eingeräumten Dispo sinnvoll wäre und hat das schon mal einer von Euch gemacht?

ReLo
Das geht. Bei einem Antrag auf P-Konto verbleibt der in Anspruch genommene Dispo als Minus auf dem Konto. Dem Schuldner wird monatlich ein Betrag von x abgezogen, bis der Dispo getilgt ist. Die Pfändung lohnt sich also nicht, da das Ansprüche der Bank sind. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. :motz
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#3

14.11.2019, 10:51

Argh, das ist wirklich zu ärgerlich...

Hab vielen Dank für Deine Info, nun brauche ich zumindest über diesen Punkt in dem Vermögensverzeichnis nicht mehr grübeln :-)
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