Schuldner ist Geschäftsführer/GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

13.11.2019, 11:19

Hallo ihr Lieben,

kennt sich hier jemand mit Geschäftsführern und GmbH & Co. KG aus? Folgendes Problem:

Ein Schuldner ist Gesellschafter einer GmbH & Co. KG und gleichzeitig dort angestellt als Geschäftsführer. Wir haben dort Lohn und die GmbH-Anteile gepfändet.

Jetzt wollte ich die Gehaltsabrechnungen abfordern und bekam folgende Information durch die GmbH & Co. KG:

- Der Geschäftsführer ist dort ohne Gehalt angestellt.
- Er erhält max. 1.000 € pro Monat aus der Co. KG.
- Aufgrund GmbH-Vertrag werden keine Lohnabrechnungen erstellt.


Kann das alles stimmen? Kann man nicht irgendwie prüfen, wie viel der Schuldner für seine Arbeitsleistung erhält? :patsch

Und wenn es nicht stimmt, hat jemand eine entsprechende Rechtsprechung, die ich dem Schuldner/der Drittschuldnerin um die Ohren schlagen könnte?

Vielen lieben Dank!
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#2

13.11.2019, 11:39

Mir kommt da als erstes Lohnverschleierung in den Sinn. Wenn das seine einzige Tätigkeit ist, ist das "Gehalt" unrealistisch. Und, ob man tatsächlich auf Lohnabrechnungen schon wegen der Sozialabgaben verzichten kann, bezweifle ich stark, ist aber nur eine Vermutung.
Ein Urteil habe ich nicht leider nicht zur Hand.
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#3

14.11.2019, 08:23

Wenn der Schuldner alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, dann kann er theoretisch tatsächlich auch ganz ohne Gehalt dort tätig sein. Etwas anderes gilt für sog. Fremdgeschäftsführer, die als angestellter Geschäftsführer tätig sind oder für Geschäftsführer, die nur einen kleinen Anteil an der Gesellschaft halten und als Arbeitnehmer gelten. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer muss es nicht einmal einen schriftlichen Geschäftsführervertrag geben, wobei das aber i. d. R. doch gemacht wird, denn spätestens bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird es sonst stressig. Häufig werden die Verträge dann aber auch erst nach der Nachfrage des Betriebsprüfers erstellt und auf alt getrimmt. Wenn ein Geschäftsführer - wie in Deinem Fall - nur ein festes Gehalt von 1.000,00 € bezieht, wird das normalerweise durch eine gewinnabhängige Tantieme aufgestockt. Von daher hilft nur nachhaken und nach einem schriftlichen Geschäftsführervertrag fragen. Außerdem würde ich, falls noch nicht geschehen, eine Drittschuldnerauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, um evtl. über eine Kontopfändung und Vorlage der Kontoauszüge zu klären, was monatlich beim Geschäftsführer ankommt. Bei solchen Konstellationen besteht aber immer die Möglichkeit, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die Firma für seine privaten Geldgeschäfte nutzt und da die Auskunftsansprüche gg. den Drittschuldner (die GmbH & Co. KG) sehr eingeschränkt sind, kommt man nur schwer weiter, was der Geschäftsführer aus der GmbH & Co. KG an sich auszahlt.
Whiterose90
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#4

14.11.2019, 18:25

Okay, vielen lieben Dank!
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