Hallo,
ich habe folgende Frage:
Aus einem vorläufig vollstreckbarem Urteil haben wir, nachdem unsere Mandanten die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft erbracht haben, erfolgreich vollstreckt. Das Geld ist heute auf unserem Konto eingegangen.
Inzwischen hat die Gegenseite Berufung eingelegt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die beigetriebene Forderung an den Mandanten auskehren kann oder erst das Berufungsverfahren abgewartet werden muss.
Wie verfahre ich nach Abschluss des Berufungsverfahrens, sollte das erstinstanzliche Urteil aufgehoben werden?
Vielen Dank
Simone
ZV aus vorläufig vollstreckbarem Urteil erfolgreich, aber Berufungsverfahren läuft
- Anahid
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Die Bankbürgschaft müsste ja wohl der Gegenseite zugestellt worden sein. Also kannst Du das Geld an den Mandanten auszahlen. Solltet Ihr tatsächlich das Berufungsverfahren verlieren, wird die Gegenseite sich mit Sicherheit ihr Geld über die Bankbürgschaft zurückholen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.